Allgemeine Geschäftsbedingungen opentx.de
Präambel
Opentx.de ist ein virtueller Marktplatz für den Handel von Nutzungsrechten für digital distribuierbare Güter, vor allem journalistischen Texten. Die Teilnahme am Marktplatz ist nur angemeldeten Nutzern möglich.
Mit der Anmeldung als Teilnehmer dieses Marktplatzes akzeptieren Sie die folgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von opentx.
Ihr Vertragspartner für die Nutzung des Marktplatzes ist der Betreiber von opentx.de: Sven Ettwig, Pöseldorfer Weg 23, 20148 Hamburg. Nähere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum bzw. der Seite "Kontakt".
Alle Teilnehmer des Marktplatzes sind freiberuflich oder gewerblich tätig, private Verbraucher im Sinne des §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind zur Teilnahme an opentx nicht zugelassen.
- Gegenstand und Leistung
- Der Betreiber von opentx stellt Inhabern von urheberrechtlich geschützten Werken einen virtuellen Marktplatz für den Handel mit Nutzungsrechten im Internet zur Verfügung. Dazu bedient sich der Marktplatzbetreiber einer Datenbank, in der Inhaber von Nutzungsrechten digitale Güter, vor allem Texte, speichern und einem geschlossenen Teilnehmerkreis in von ihm definierten Umfang zugänglich machen können.
- Die Leistung des Marktplatzbetreibers beschränkt sich auf die Präsentation von Dokumenten und die Vermittlung des Rechtehandels. Der Plattformbetreiber selbst handelt nicht mit Nutzungsrechten oder erwirbt durch die Präsentation der Dokumente Rechte an diesen.
- Der Handel von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich zwischen Anbieter und Nachfrager. Der Marktplatzbetreiber garantiert deshalb nicht, daß Nutzungsrechte für jedes präsentierte Dokument jederzeit in jedem gewünschten Umfang erworben werden können. Die Entscheidung über den Verkauf der Nutzungsrechte obliegt allein dem Rechteinhaber.
- Der Marktbetreiber ist bemüht, die technische Verfügbarkeit von opentx laufend sicherzustellen. Ein Anspruch der Marktplatzteilnehmer auf permanente Verfügbarkeit besteht hingegen nicht. Unterbrechungen der Verfügbarkeit berechtigen nicht zu Ansprüchen gegenüber dem Marktplatzbetreiber.
- Anmeldung, Datenschutz
- Eine Teilnahme am Marktplatz erfordert eine vorherige Anmeldung beim Betreiber. Der Nutzer versichert, daß seine bei der Anmeldung angegebenen Daten wahr und vollständig sind, soweit dieses vom Betreiber verlangt wird. Pseudonyme oder Künstlernamen sind unzulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten und Änderungen über ein auf der Website bereitgestelltes Formular umgehend mitzuteilen. Mehrfachanmeldungen sind unzulässig.
- Die Anmeldung und Teilnahme an opentx ist kostenlos. Der Marktplatzbetreiber erhebt keine Anmelde-, Mitgliedschafts- oder Angebotsgebühren.
- Der Teilnehmer erhält für den Marktplatzzugang per Post eine persönliche Nutzerkennung und ein daran gebundenes Paßwort. Dieses kann der Teilnehmer jederzeit ändern. Er verpflichtet sich, Nutzerkennung und Paßwort geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Schäden durch eine mißbräuliche Nutzung gehen zu seinen Lasten.
- Der Marktplatzbetreiber ist in seiner Entscheidung frei, eine Anmeldung zur Teilnahme zurückzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
- Der Marktplatzbetreiber hält sämtliche Anmeldedaten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Er nutzt die Daten nur für geschäftlich erforderliche Kommunikation mit dem Teilnehmer, eine Nutzung zu Werbezwecken unterbleibt.
- Kündigung, Ausschluß
- Der Nutzer kann seine Teilnahme an opentx jederzeit beenden. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Für die Kündigung reicht eine formlose E-Mail an service@opentx.de unter Angabe des eigenen Namens und der Nutzerkennung.
- Mit der Kündigung werden sämtliche digitalen Güter (Texte) aus der Datenbank entfernt und das Profil des Teilnehmers gelöscht. Sofern noch Provisionsansprüche von opentx gegenüber dem Teilnehmer bestehen, erhält dieser eine Abschlußrechnung.
- Der Marktplatzbetreiber hat das Recht, einen Nutzer von der weiteren Teilnahme am Marktplatz auszuschließen. Dieses Recht besteht, sofern der Teilnehmer den Marktplatz mißbräuchlich nutzt, falsche Angaben zu seiner Person macht oder gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Urheberrecht, verstößt. Der Betreiber wird den Teilnehmer kontaktieren, bevor er ihn ausschließt.
- Pflichten der Teilnehmer
- Jeder Teilnehmer trägt dafür Sorge, daß er vom ihm angebotenen Nutzungsrechte tatsächlich besitzt und berechtigt ist, diese Dritten zu veräußern. Jeder Teilnehmer versichert dem Marktplatzbetreiber, daß alle von ihm heute und künftig angebotenen Nutzungsrechte keine Rechte Dritter verletzen.
- Opentx ist nicht an den Verträgen zwischen den Teilnehmern über Verkauf und Erwerb von Nutzungsrechten beteiligt – und somit auch kein Vertragspartner. Ansprüche aus diesen Verträgen können nicht gegen den Marktplatzbetreiber gerichtet werden. Dieser haftet auch nicht für eventuelle Rechtsverstöße, die aus den zwischen Teilnehmern geschlossenen Verträgen erwachsen.
- Die Teilnehmer erhalten auf dem Marktplatz Kenntnis von urheberrechtlich geschütze Werken und Einblick in diese, etwa im Rahmen der qualitativen Prüfung. Es ist den Teilnehmern untersagt, diese Werke ganz oder teilweise in beliebiger Art und Weise zu nutzen, ohne zuvor entsprechende Rechte erworben zu haben.
- Kosten
- Die Teilnehmer zahlen bei einem Kauf bzw. Verkauf von Nutzungsrechten eine Vermittlungsprovision an den Marktplatzbetreiber. Für Verkäufer (Rechteinhaber/Autoren) beträgt diese 2,5 Prozent des ausgehandelten Honorars, mindestens 4 Euro, maximal jedoch 15 Euro. Für Käufer (Rechtenutzer/Redaktionen) beträgt diese ebenfalls 2,5 Prozent des ausgehandelten Honorars, mindestens 4 Euro, maximal jedoch 25 Euro.
- Eine Provisionspflicht für die Teilnehmer entsteht, sobald diese den Prozeß zum Erwerb von Nutzungsrechte gestartet haben. Die Provisionspflicht besteht auch für den Fall, daß der endgültige Vertragsschluß zwischen den Teilnehmern scheitert und der Rechtegeber keine Nutzungsrechte überträgt. In diesem Fall wird die Mindestprovision berechnet.
- Der Marktplatzbetreiber rechnet seine Provisionsansprüche jeweils zum Monatsende ab. Liegt der Provisionsbetrag unter 5 Euro wird dieser solange in den Folgemonat übertragen, bis der Betrag 5 Euro übersteigt. Die Provisionsansprüche werden jedoch spätestens zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) abgerechnet, unabhängig von deren Höhe.
- Verantwortung für Inhalte, Freistellung
- Der Marktplatzbetreiber trägt keine Verantwortung für die von den Teilnehmern eingestellten Inhalte bzw. angebotenen Rechte und Güter. Er haftet nicht für die von Teilnehmern eingestellten Inhalte oder übernimmt eine Gewähr, daß diese korrekt sind.
- Die Teilnehmer stellen den Marktplatzbetreiber von sämtlichen Ansprüchen, auch Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Teilnehmer oder Dritte gegen opentx wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Teilnehmer auf dem Marktplatz angebotenen Güter bzw. Rechte geltend machen. Sofern dadurch dem Marktplatzbetreiber Kosten der Rechtsverteidigung entstehen, trägt dieser der Teilnehmer, der die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Kosten müssen angemessen sein.
- Soweit ein Teilnehmer einen Rechtsverstoß eines anderen Teilnehmers oder des Marktplatzbetreibers vermutet oder feststellt, kann er diesen über das Kontaktformular oder per formloser E-Mail an admin@opentx.de melden. Der Marktplatzbetreiber wird sich umgehend um eine Klärung bemühen.
- Schlussbestimmungen
- Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
- Der Marktplatzbetreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Opentx wird dieses dem umgehend mitteilen, spätestens vier Wochen, bevor die geänderten Regelungen in Kraft treten. Eine E-Mail genügt, um dieser Pflicht gerecht zu werden. Widerspricht der opentx-Teilnehmer der Mitteillung nicht, gelten die neuen Regelungen nach vier Wochen als angenommen.
- Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, treten an ihre Stelle rechtlich zulässige Regelungen, die in ihrem Gehalt dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die übrigen Regelungen bleiben davon unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hamburg.
Hamburg, 24. April 2008